Seite 1 von 1

Handlungsempfehlungen zur Bürgerbeteiligung für die Vorhaben 04/19 und 05/19

Verfasst: Montag 2. September 2019, 12:14
von Administrator1
erarbeitet von der Arbeitsgemeinschaft "Eigenheimrichtlinie" des Beteiligungsrates

zur Vorlage an die Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Erfurt und
an die Fraktionen des Erfurter Stadtrates

Eingereicht auf Beschluss des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt vom 19.08.2019

Inhalt
1. Beteiligungs-/ und Veranstaltungsmethodik
2. Vorbereitung und Bewerbung
3. Zeitplanung und Meilensteine
4. Nachbereitung und Auswertung

In Überlegung zur Konzeption eines Bürgerbeteiligungsprozesses schlägt der Beteiligungsbeirat der Landeshauptstadt Erfurt vor, eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zu den Vorhaben 04/19 und 05/2019 zu veranstalten. Aus der Auseinandersetzung des Beirates mit diesem Thema gingen dabei folgende Ideen und Anforderungen hervor.

1. Beteiligungs-/ und Veranstaltungsmethodik
  • Der Beteiligungsbeirat schlägt die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Vorhaben Eigenrichtlinie vor.
  • Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Pläne von Stadtrat und Verwaltung in einem ersten Schritt a) von mehreren Experten aus Stadtrat und Verwaltung vorgestellt und im zweiten Schritt b) im Rahmen einer zeitlich begrenzten Frage-/Diskussionsrunde mit den Bürgern besprochen werden. Schritt b) soll den Bürgern hierbei die Möglichkeit geben, Anfragen zu stellen und Verbesserungsvorschläge direkt einzubringen.
  • Die Moderation der Veranstaltung übernimmt eine möglichst neutrale Person.
  • Neben dem Informationszufluss durch die Experten sollen detaillierte Aufsteller am Rande der Veranstaltung dem Bürger die Möglichkeit geben, sich selbstständig tiefergehend zu Informieren.
  • Neben dem direkten „Fragen stellen“ sollen die Bürger weiterhin die Möglichkeit haben, Feedback und Verbesserungsvorschläge schriftlich in einen Briefkasten einzuwerfen. Die Einreichung kann hierbei anonym oder namentlich erfolgen. Eine weitere Zugänglichkeit über den Rahmen der Veranstaltung hinweg soll auch Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit geben, welche an der Veranstaltung nicht direkt teilnehmen konnten.
  • Der Durchführungszeitpunkt der Veranstaltung sollte sich primär nach den Bedürfnissen der angesprochenen Zielgruppe des Vorhabens richten (Bspw. eine Abendveranstaltung).
2. Vorbereitung und Bewerbung
  • Die Zielgruppe ergibt sich aus der Vorlage des Stadtrates. Diese besteht unter anderem aus Vereinen und Pflegenetzwerken im sozialen Bereich (Christophoruswerk; CJD; Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Thüringen; Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Erfurt-Land e.V.; Wohnopia e.V.; das Bündnis „Erfurt für ALLE“; weiterhin auch Arzt- und Physiotherapiepraxen), sowie jungen Familien.
  • Zur Bewerbung des Bürgerbeteiligungsprozesses, d.h. der damit verbundenen Veranstaltung und der Bereitstellung des Briefkastens im Rathaus, werden folgende Ansprachewege empfohlen:
  • Allgemein sollte die Veranstaltung rechtzeitig im öffentlichen Raum beworben werden. Dafür bieten sich u.a. Plakate und Flyer an. Ein konzeptueller Entwurf hierfür liegt im Anhang bei.
  • Weitere Kanäle zur Bewerbung des Prozesses wären das städtische Amts- und Anzeigeblatt, Rundfunk und Radio sowie Pressemitteilungen auf der Internetseite der Stadt Erfurt. Ein Entwurf für eine Pressemitteilung von Seiten des Beteiligungsbeirates liegt im Anhang bei.
  • Neben der Platzierung im öffentlichen Raum sollten diese auch in Bereichen platziert werden, in welchen die o.g. Zielgruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffen ist (Bspw. Vereinszentren; Ortsteilzentren; Arztpraxen; Kindergärten; Schulen).
3. Zeitplanung und Meilensteine

Damit Stadtrat, Stadtverwaltung und Beteiligungsbeirat erfolgreich eine Bürgerbeteiligung für o.g. Vorhaben planen und umsetzen können, ist die Erarbeitung eines Zeitplanes nahezu unumgänglich. In der Konsequenz hat sich in den ersten Gesprächen zwischen Verwaltung Beirat folgender Entwurf für einen Zeitplan ergeben:
  • Ende 08.2019 Einreichung einer Handlungsempfehlung in Sachen Bürgerbeteiligung durch den Beteiligungsbeirat an den Stadtrat und die Stadtverwaltung.
  • Ab 09.2019 Erste Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe
  • Anfang 10.2019 Streuen/Austeilen Veranstaltungsflyer; Hängen der Plakate
  • Ende 09.2019 Bekanntgabe des Stattfindens der Bürgerbeteiligung
  • 11.2019 Durchführung der Bürgerbeteiligung
  • 01.2020 Auswertung der Beteiligung durch Verwaltung und Beirat.
  • Bis 03.2020 Weitergabe des Ergebnisses aus dem Beteiligungsprozess an den Stadtrat
4. Nachbereitung und Auswertung
  • Nach dem Ende des Beteiligungszeitraumes prüft die Stadtverwaltung die Umsetzbarkeit der von den Bürgern gegebenen Anregungen auf ihre Umsetzbarkeit.
  • Die Ergebnisse dieses Prüfprozesses werden von Beteiligungsrat und Stadtverwaltung gemeinsam aufbereitet und in entsprechender Form bekannt gemacht.

Re: Handlungsempfehlungen zur Bürgerbeteiligung für die Vorhaben 04/19 und 05/19

Verfasst: Samstag 25. Januar 2020, 08:06
von DetlefWagner
ist das hier öffentlich? In jedem Fall für mich schwer zu finden. Eventuell ein Fall für eine Umstrukturerung des Forums.
Wer hjat das hier gelesen? Bitte melden

Re: Handlungsempfehlungen zur Bürgerbeteiligung für die Vorhaben 04/19 und 05/19

Verfasst: Montag 3. Februar 2020, 17:03
von Fabrice Zierdt
ich! Aber wie gesagt: Das Forum ist eh tot. Vergeudete Mühe.

Re: Handlungsempfehlungen zur Bürgerbeteiligung für die Vorhaben 04/19 und 05/19

Verfasst: Dienstag 4. Februar 2020, 20:40
von DetlefWagner
mag sein, aber Alternativen werden weiter nicht vorgeschlagen bzw. Vorgeschlagenes wird weiter abgelehnt. Vielleicht helfen Rauchzeichen?