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Wunsch- und Wahlrecht

Verfasst: Freitag 22. Oktober 2010, 18:58
von PIRATEN_Erfurt
Das Wunsch- und Wahlrecht (§4 ThürKitaG) der Eltern bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung muss durch den Ausbau der Betreuungsplätze an den Kindertagestätten mit verschiedenen pädagogischen Ausrichtungen gewährleistet werden. Der momentane Zustand in Erfurt ermöglicht die Inanspruchnahme des durch das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz definierten Rechts nicht.