Januar-Entwurf der Entgeltordnung zu den Krippen- und Kinder

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ModeratorBBH1
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Januar-Entwurf der Entgeltordnung zu den Krippen- und Kinder

Beitrag von ModeratorBBH1 »

Anregung eingegangen per Mail am 18.6.2013, eingefügt von ModeratorBBH1

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut meinem aktuellen Kenntnisstand soll nunmehr der Januar-Entwurf zur Entgeltordnung für Krippen- und Kindergartengebühren als Basis für weitere Gespräche dienen. Daher möchte ich Ihnen mitteilen, welche Punkte ich diesbezüglich für fragwürdig halte und abschließend erläutern, was diese Entgeltordnung zu einer überaus guten und für alle Beteiligten akzeptablen Lösung machen könnte. Hier aber zunächst die Kritikpunkte:

1. Für einen jungen Erwachsenen, der das Glück hatte eine Ausbildung zu finden, stellt es alles andere als eine Motivation dar, wenn seine Eltern ihm erklären müssen, dass er einen Teil zu den Kita-Gebühren seiner Geschwister besteuern muss, da ja schließlich auch sein Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt wird. Schon zu Beginn des beruflichen Werdegangs wird so vermittelt, dass arbeiten dazu führt, dass man zur Kasse gebeten wird, sobald sich hierfür eine Gelegenheit bietet. Und das kann nicht im Sinne der Wirtschaft und somit auch der Stadt sein.

2. Das ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ausgeschlossen ist, ist fern der Realität, da der Berechnung in manchen Fall dann Einkünfte zugrunde liegen, die die betroffene Familie gar nicht zur Verfügung hat.

3. Der Abzug der Pauschalbeträge wirft zwei Fragen auf: Wurden hier salopp gesagt Äpfel mit Birnen verglichen und gab es überhaupt jemanden mit arbeits- und steuerrechtlichen Kenntnissen, der diesbezüglich am Entwurf mitgearbeitet hat? Erstens ist es faktisch in zumindest einem Teil der Behörden so, dass die Nettoeinkünfte der Angestellten den Nettobezügen der Beamten entsprechen, vergleicht man den gleichen Arbeitsplatz, das heißt ein Beamter hat keineswegs nur aufgrund seines Status ein höheres Nettoeinkommen wie ein Angestellter, womit der unterschiedliche Prozentsatz jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass Beamtenbezüge steuerpflichtig sind. Darf sich ein Beamter nunmehr aussuchen, ob er einen 25- oder einen 30-prozentigen Abzug möchte?

Des Weiteren ist der Abzug in Höhe von 5 % nicht gerechtfertigt. Ziehen wir hierzu das Beispiel eines Gewerbetreibenden in Elternzeit zurate, werden wir feststellen, dass dieser aufgrund der in Deutschland geltenden Pflicht zur Krankenversicherung deutlich höhere Ausgaben als 5 % seines Elterngeldes hat. Es ist faktisch sogar so, dass häufig sogar noch das Kind mit privat versichert werden muss und daher eine deutliche Schlechterstellung gegenüber gesetzlich Versicherten bewirkt werden würde.

4. Weiterhin erschließt es sich mir auch nicht, aus welchem Grund sich der Abzug für ein zweites Kind mehr als halbiert. Offenbar lehnt sich der Entwurf insgesamt stark an steuerliche Normen an, ausgenommen dieser Pauschalabzüge für Kinder, da beispielsweise der Kinderfreibetrag für jedes Kind genauso hoch ist. Abgesehen davon erlaube ich mir den Hinweis, dass das Kindergeld für ein zweites Kind genauso hoch wie für das erste ist und beim dritten sogar noch steigt. Dies führt unweigerlich zu einer Benachteiligung von Familien mit zwei und mehr Kindern und ist daher ein völliger Widerspruch zu Bundesgesetzen, also übergeordnetem Recht.

5. Einen Höchstsatz von lediglich 200 Euro bei dieser Berechnungsvariante als Wohltat darstellen zu wollen ist irreführend. Dieser wird je nach Prozentsatz, welcher das eigentlich fatale an der ganzen Berechnung ist, wenn er zu hoch angesetzt wird, viel schneller erreicht. Dies führt wiederum dazu, dass viele Eltern deutlich mehr zahlen müssen, insbesondere die mit mehreren Kindern, da die Halbierung der Gebühr für das Geschwisterkind weggefallen ist und ein Pauschalabzug von 500 Euro fürs zweite Kind das bei Weitem nicht aufhebt. Bei wirklichen Großverdienern wiederum dürfte dieser „Höchstsatz“ großen Anklang finden, da diese im Gegensatz zur aktuellen Gebührenordnung, auf einmal deutlich weniger zahlen. Dies kann so nicht gewollt sein, wenn wir von einer gerechten Entgeltordnung sprechen.

6. Ein Unterbleiben der Beitragserhebung, wenn dieser weniger als 10 Euro beträgt, erscheint sowohl unwirtschaftlich als auch unsozial. Gebühren in Höhe von 5 bis 10 Euro dürften noch immer deutlich die Kosten des Verwaltungsaufwands übersteigen, so dass dies zu einem Plus im Haushalt führen dürfte. Wiederum wären 5 bis 10 Euro selbst für Eltern mit wenig Einkommen ein verträglicher Aufwand für die Kinderbetreuung. Zumal dieser schlussendlich auch steuerliche Vorteile mit sich bringt. Eine derartige Anerkennungsgebühr würde zudem weniger Unmut der Bürger untereinander hervorrufen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Fakt dessen sich die Politik bewusst sein sollte. Unser Sozialnetz ist wichtig und richtig, jedoch darf es nicht dazu führen, dass weniger gut oder gar nicht Verdienende, auf unkontrollierbares Unverständnis der Mittel- und Oberschicht stoßen, da hierdurch eine Ausgrenzung bestimmter Gruppen riskiert wird. Dies darf durch keine Partei gefördert werden, indem Entlastung und Unterstützung nur in eine Richtung erfolgt!

7. Auch ein Prozentsatz zu 5 von Hundert des Höchstsatzes erscheint unüberlegt, was sich am Beispiel einer 4-Tage-Woche zeigt. Bekommt man vom Arbeitgeber die Möglichkeit hierfür zahlt man, zieht man die Zahlen des Januar-Entwurfs heran, beträgt die Gebühr etwa 170 Euro monatlich, also bei bestimmten Einkommen mehr oder zumindest nicht weniger als man für eine 5-Tage-Woche zahlt. Insofern müsste vielmehr die Gebühr für eine 5-Tage-Woche ins Verhältnis zu einer 4-Tage-Woche (oder auch 3-Tage-Woche usw.) gesetzt werden. Der rechnerische Aufwand wäre nur unmerklich größer, da auch bei der Entwurfsvariante jeden Monat eine Neuberechnung erfolgen muss, da die Anzahl der Tage von Monat zu Monat schwankt.
Abschließend möchte ich noch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen wie viele versteckte Nachteile sich bei näherer Betrachtung des Entwurfs zur Entgeltordnung für die eine oder andere Familie ergeben. Diese Undurchsichtigkeit erfordert nicht nur einen größeren Aufwand bezüglich der Ermittlungstätigkeit der Verwaltung, sondern wird auch nicht auf den Zuspruch der Eltern stoßen.

Aber wie ich bereits zu Beginn bemerkte, könnte der Entwurf unter gewissen Voraussetzungen auch auf großen Anklang stoßen und vielleicht einen Kompromiss für alle Beteiligen darstellen. Die Berechnungsweise eignet sich hervorragend um gemeinsam das Ziel kostenfreier Krippen- und Kitaplätze zu erreichen. Folgende Varianten wären hierfür mein Vorschlag:

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Entgeltordnung belaufen sich die Elternbeiträge auf 8 % des errechneten anrechenbaren Einkommens. Im zweiten Jahr noch 6 %, im dritten Jahr 4 %, im vierten Jahr 2 % und schlussendlich wird das Versprechen kostenfreier Kinderbetreuung eingelöst, also je nach Verfahrensdauer zum Beispiel mit Beginn des Jahres 2018.

Dies gibt Ihnen mehr als 5 Jahre Zeit den Haushalt entsprechend umzustellen und die nötigen Auseinandersetzungen mit dem Land zu führen, wobei Sie die betroffenen Eltern sicher gern unterstützen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geklärt werden.
Denkbar wäre auch im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Entgeltordnung ein Prozentsatz von 9 %, im zweiten Jahr 6 %, im dritten Jahr 3 % und Kostenfreiheit ab dem 4. Jahr. Dies gäbe Ihnen natürlich weniger Zeit zur Haushaltsumstellung und Durchsetzung der Änderung der Gesetzeslage.
Ich bitte um eingehende Prüfung, dieser Sachverhalte und Vorschläge und bitte Sie auch noch einmal die Gelegenheit darin zu sehen, Erfurt zu einer der kinder- und familienfreundlichsten Städte Deutschlands zu machen. Die Vorteile hiervon liegen auf der Hand und sind nicht nur sozialer, sondern auch definitiv wirtschaftlicher Natur, was wiederum zu einer Verbesserung der Haushaltssituation führt. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal Henrik Wenzel zitieren „Wir wollen nichts geschenkt“, aber wir wollen, dass alle Möglichkeiten bedacht und wahrgenommen werden, damit alle aus den hieraus folgenden Vorteilen Nutzen ziehen können.

Freundliche Grüße
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